Ausstellungsbedingungen

Die Teilnahme an einer Ausstellung kann nur unter Einhaltung aller nachfolgenden Punkte garantiert werden.


1.

Voraussetzung für eine Ausstellungsteilnahme ist die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Unterlagen.

a. reproduzierbare Fotos in Gesamtansicht und im Detail in DIN A 4

b. Ausstellerblatt nach Vorgaben mit Foto, Kurzvita, Statement

c. unterzeichneter Bewerbungsbogen

d. an sich selbst adressierter und frankierter Rückumschlag

Alle Unterlagen müssen in gedruckter Form eingereicht, die Unterlagen 1b zusätzlich in digitaler Form an das Büro () gemailt werden.


2.

Ausstellungsthemen und Orte werden in den regelmäßig stattfindenden Arbeitssitzungen zusammen getragen, diskutiert und entschieden.


3.

Die Teilnahme an Gruppenausstellungen wird durch die gewählte Jury ermittelt. Die Entscheidungen der Jury sind bindend, vorbehaltlich der räumlichen Vorgaben des Ausstellungsortes.  


4.

Alle Arbeiten müssen mit einer funktionierenden Hängevorrichtung versehen sein. Es muss damit gerechnet werden, dass keine Nägel in Wände geschlagen werden dürfen.


5.

Die Ausstellung wird von einem vorher gebildeten Planungsteam aufgebaut. Weder Juryergebnisse noch Platzierungen des Planungsteams sind anfechtbar. Auf dem Bewerbungsbogen bestätigt die Künstlerin, dass sie die Ausstellungsbedingungen anerkennt.


6.

Jede ausstellende Künstlerin ist verpflichtet, sich je nach Gegebenheit an der Aufsicht zu beteiligen. Der Aufsichtsplan ist bindend. Bei Nichterfüllung ist für Ersatz zu sorgen.


7.
 
Bei Verkäufen erhält die GEDOK NiedersachsenHannover eine Provision von 20% des Verkaufspreises, bei einem Verkaufspreis über 1000,- € 10 %. Bei Verkäufen an GEDOKMitglieder teilen sich die GEDOK NiedersachsenHannover und der Käufer die Provision zu je 10%.


8.
 
Angenommene oder auch verkaufte Werke dürfen nicht vor dem Ende der Ausstellung entfernt werden, andernfalls ist die Künstlerin bei der folgenden Ausschreibung nicht teilnahmeberechtigt.


9.
 
Alle Arbeiten sind während der Ausstellungszeit versichert. Der Transport der Arbeiten geschieht auf eigenes Risiko. Eventuelle Beschädigungen an den Exponaten müssen beim Abbau gemeldet werden.
Das Planungsteam fertigt eine Ausstellerinnenliste an. Die Unversehrtheit der Arbeiten wird sowohl bei Anlieferung als auch beim Abbau auf dieser Liste quittiert.


10.

Werden die Arbeiten nicht fristgerecht abgeholt, werden sie auf Kosten der Künstlerin zurück geschickt.